Klage war teuer und sinnlos

Piratenfraktion klagte gegen den Berliner Wassertisch auf Zahlung von 25 000 Euro

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Piratenfraktion gegen Berliner Wassertisch - so die Konstellation am Freitag vor dem Berliner Landgericht. Es geht um eine Spendenzusage in Höhe von 25 000 Euro.

»Die Güteverhandlung ist gescheitert«, erklärte der Vorsitzende Richter am Ende der einstündigen Verhandlung. Nun werde er sich in sein Kämmerlein zurückziehen und gegen Abend, also nach Redaktionsschluss dieser Seite, eine Entscheidung fällen, hieß es. Und die dürfte - wenn die Aussagen während der Verhandlung richtig zu deuten sind - zugunsten der Kläger, der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ausfallen. Mit anderen Worten, die Beklagte, eine Abspaltung des Berliner Wassertisches, wird wohl an die Piratenfraktion zahlen müssen.

Rückblende: 2013 tobte der Kampf um den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe. Das Wasser sollte wieder den Berlinern gehören - dafür engagierten sich Piraten, Grüne und LINKE zusammen mit der Bürgerinitiative »Berliner Wassertisch«. Ende 2013 war die Rekommunalisierung abgeschlossen.

Doch Teile des Wassertisches wollten mehr. Sie wollten, dass alle Vertragsklauseln, besonders zu den Gewinngarantien der einst privaten Betreiber, öffentlich werden. Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof konnten die Wassertischler nicht, dafür mussten die im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen gewonnen werden, damit sie eine so genannte Organklage einreichen. Die Oppositionsparteien signalisierten Zustimmung. Und die Abspaltung des Wassertisches bot an, sich an den Kosten zu beteiligen. Und so schloss die Piratenfraktion mit Vertretern der Bürgerinitiative eine schriftliche Übereinkunft zur Übernahme von Prozesskosten. Von den zu erwartenden 35 000 Euro für die Organklage wollte die Bürgerinitiative 25 000 Euro beisteuern. »Die Zahlungspflicht besteht, sobald der Betrag von der Piratenfraktion schriftlich angefordert wird«, heißt es in der Vereinbarung. Doch den Grünen und der LINKEN schien die Vorreiterrolle der Piraten damals nicht zu passen, andere Stimmen sagen, die Aussichtslosigkeit der Klage sei erkannt worden. Beide Parteien sprangen ab, übrig blieben die Piraten. Die schritten zur Tat und klagten. Im Juni 2014 entschied der Verfassungsgerichtshof, der Antrag der Piratenfraktion wird als unzulässig abgewiesen, weil eine Frist nicht eingehalten wurde.

Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof selbst war für die Piratenfraktion kostenfrei. Bezahlt werden musste das Honorar für die Prozessführung, also 35 000 Euro für die Anwaltskosten. Die von der Wassertisch-Abspaltung zugesicherten 25 000 Euro flossen nicht.

Die Piratenfraktion klagte nun auf Erfüllung des Prozesskostenvertrages. Am Freitag gab es den Versuch, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Piraten und Initiative auf ihre Standpunkte beharrten, muss nun ein Urteil gefällt werden. Juristisch, erklärte der Richter den Beteiligten, ist das Schuldversprechen eine Schenkung. Es kann für null und nichtig erklärt werden bei arglistiger Täuschung, bei Wegfall der Geschäftsgrundlage oder, wenn die Klage mutwillig vor die Wand gefahren wurde. All diese Faktoren würden aber nicht zutreffen. Schließlich fragte der Richter den Anwalt der Piratenfraktion, ob diese das Geld wirklich haben wolle. Die Vertreter bejahten dies. Da es in den Bilanzen eine Rolle spielt, könne man nicht einfach auf das Geld verzichten. Es seien verbrauchte Mittel des Landeshaushaltes, über die die Fraktion der Verwaltung des Abgeordnetenhauses rechenschaftspflichtig ist.

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