Landtag beschließt Verfassungsänderung für Bürgerentscheide

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Schwerin. Der Landtag in Schwerin hat mit einer Verfassungsreform die Hürden für Bürgerentscheide in Mecklenburg- Vorpommern gesenkt. Die Regierungsparteien SPD und CDU und die demokratische Opposition aus Linke und Grünen stimmten am Mittwoch den Änderungen zu. Die Mindestzahl der Unterstützerunterschriften bei einem Volksbegehren wurde von bislang 120 000 auf 100 000 gesenkt. Für die Unterschriftensammlung wird aber eine zeitliche Begrenzung auf fünf Monate eingeführt. Ein Volksentscheid ist künftig erfolgreich, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen. Zuvor waren 33 Prozent vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde die Legislaturperiode des Landtags um zwei Monate verlängert, um künftig Landtagswahlen in den Sommerferien ausschließen zu können. dpa/nd

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