Kein Kindergeld für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil und wies damit die Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien ab. Der Entscheidung zufolge werden arbeitslose EU-Ausländer durch die Regelung zwar mittelbar diskriminiert. EU-Staaten dürften aber ihre Finanzen »schützen«, hieß es zur Begründung. EU-Bürger dürfen generell für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Finden sie keine Arbeit, haben sie auch keinen Anspruch auf Aufenthalt. Der EuGH wies nun darauf hin, dass die EU-Verordnung »kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit« schaffe, sondern unterschiedliche nationale Systeme bestehen lasse. AFP/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.