Erstmals Urteil wegen Smolensker Unglück
Warschau. Für den ehemaligen Vizechef des polnischen Staatsschutzes BOR hat die Flugzeugkatastrophe von Smolensk nun auch juristische Folgen: Das Bezirksgericht in Warschau verurteilte General Pawel Bielawny zu einer Bewährungsstrafe und einem Bußgeld in Höhe von 10 000 Zloty (etwa 2500 Euro). Nach Auffassung des Gerichts hatte der Beamte, der für den Personenschutz führender Politiker zuständig war, bei der Vorbereitung der Reise nach Smolensk in Russland seine Pflichten nicht ausreichend erfüllt. Bei dem Absturz eines Regierungsflugzeugs im April 2010 waren der damalige Präsident Lech Kaczynski und mehr als 90 Vertreter der politischen und militärischen Elite Polens ums Leben gekommen. Nach Meinung des Gerichts versagten die Personenschützer schon bei der Vorbereitung des Unglücksflugs. Der Flughafen von Smolensk hätte überhaupt nicht als Landeort in Betracht gezogen werden dürfen. Vermutungen, der Absturz sei ein Anschlag gewesen, wies das Gericht zurück. Derweil sollen die Ermittlungen zum Flugzeugabsturz im russischen Smolensk nach Angaben der polnischen Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen werden. Die Leichen der Opfer sollen dabei neue Erkenntnisse bringen. dpa/nd
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