Keine Einigung zwischen BAMF und Personalrat

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Ansbach. Im Streit um die Einstellung von 330 Asylentscheidern und Sekretariatskräften beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss das Verwaltungsgericht Ansbach entscheiden. Der Personalrat habe anders als das Bundesamt eine vom Gericht Ende Juni vorgeschlagene gütliche Einigung abgelehnt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Einigung hatte vorgesehen, dass das Bundesamt in einer Erklärung Rechtsvorstöße bei der Einstellung der 330 Mitarbeiter einräumt. Im Gegenzug sollte der Personalrat seine Feststellungsklage zurücknehmen. Das Bundesamt hatte im Vorjahr unter dem Eindruck der starken Flüchtlingszuwanderung in kürzester Zeit 2000 bis 3000 neue Mitarbeiter einstellen müssen. Dabei hatte das Bundesamt in etlichen Fällen das Mitbestimmungsrecht des Personalrats missachtet. dpa/nd

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