Stalkern an den Kragen, Ganoven an die Börse

Kabinett beschließt Gesetzesentwürfe zu Stalking und Entschädigung von Verbrechensopfern

  • Lesedauer: 2 Min.
Stalking-Opfer sollen künftig besser geschützt werden und Gerichte das Vermögen von Kriminellen wirksamer einziehen.

Berlin. Zwei Gesetzesentwürfe aus dem Hause Maas standen am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Zum einen billigte die Regierung einen Entwurf des Justizministers, mit dem Stalker schneller bestraft werden sollen. Künftig macht sich strafbar, wer einem anderen Menschen in einer Weise nachstellt, die sein Leben schwerwiegend beeinträchtigt. Bisher werden Stalker erst verurteilt, wenn ihre Nachstellungen dazu geführt haben, dass das Opfer seine Lebensführung ändert und beispielsweise umzieht. Außerdem soll es nach Willen von Heiko Maas (SPD) nicht mehr möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft ein Stalking-Verfahren mit dem Hinweis auf den Privatklageweg einstellen kann. Geschieht das, muss das Opfer selbst ein Verfahren anstrengen und trägt das volle Kostenrisiko. Zukünftig sollen zudem Verstöße gegen außergerichtliche Vereinbarungen zum Gewaltschutz strafbar sein. Bisher gilt das nur für gerichtliche Entscheidungen. Dabei geht es in der Regel darum, dass etwa ein gewalttätiger Mann sich der Wohnung seiner Ex-Frau nicht mehr nähern darf.

»Stalking kann Leben zerstören«, sagte Maas. Nicht die Opfer müssten ihr Leben ändern, sondern die Täter. An dem 2007 eingeführten Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug ändert sich nichts.

Der zweite Beschluss des Kabinetts galt einer Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Damit will die Bundesregierung die Entschädigung von Verbrechensopfern erleichtern. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen durch kriminelle Handlungen erlangtes Vermögen künftig wirksamer einziehen können. »Verbrechen darf sich nicht lohnen. Dieser Grundsatz muss auch in finanzieller Hinsicht gelten«, erklärte Maas. Die Abschöpfung von Erträgen einer Straftat entziehe den Tätern nicht nur den Anreiz, sondern auch die finanzielle Basis für die Begehung weiterer Straftaten. Dies helfe nicht nur den Betroffenen, sondern sei auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. »Wenn wir ihre Finanzquellen trocken legen, können wir kriminelle Organisationen in ihrem Kern treffen.«

Im Mittelpunkt der Reform steht eine deutliche Vereinfachung der bislang aufwendigen Entschädigung von Verbrechensopfern. Außerdem kann Vermögen künftig auch nachträglich abgeschöpft werden. Weiterhin bekommt der Staat laut Gesetzentwurf Zugriff auf Vermögen unklarer Herkunft. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es demnach auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat nicht nachgewiesen werden kann. Davon erhofft sich die Bundesregierung, der organisierten Kriminalität die finanziellen Ressourcen zu entziehen. Agenturen/nd

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