Niederlage für NPD im Streit um Parteienfinanzierung

Bundesverfassungsgericht lehnt einstweillige Verfügung der rechtsextremen Partei ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Streit um Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung ist die rechtsextreme NPD mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, eine einstweilige Anordnung gegen die Verwaltung des Bundestags zu erlassen. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt. Weil unklar ist, ob die NPD noch in diesem Jahr verboten wird, bekommt sie die vierteljährlichen Zahlungen derzeit nur unter Vorbehalt. Als Sicherheit musste sie eine Grundschuld abtreten - auf die Parteizentrale in Berlin. Mit dem Eilantrag wollte die NPD die Rückübertragung erzwingen. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -