Motorboote in Leipzig weiter nur im Sonderfall

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Leipzig. Motorboote dürfen auf Leipzigs Flüssen auch künftig nur mit Sondergenehmigung unterwegs sein. Die Landesdirektion Sachsen stoppte das Vorhaben, Abschnitte des Elsterflutbettes, das Pleißeflutbett, den Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens für allgemein schiffbar zu erklären. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Ausschlaggebend für das Nein seien Naturschutzgutachten gewesen. Die Gewässer sollten per Allgemeinverfügung als schiffbar erklärt und damit für Jedermann mit zugelassenen Wasserfahrzeugen - auch motorisierten - befahrbar sein. dpa/nd

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