Haushaltshilfe arbeitet meist schwarz
Forscher fordert Umdenken und Steuererleichterungen
Köln. In deutschen Privathaushalten arbeiten die meisten Putzhilfen schwarz. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge befinden sich 80 Prozent der Haushaltshilfen außerhalb legaler Beschäftigungsverhältnisse. »Wir müssen uns bewusstmachen, dass Haushaltshilfen einen Arbeitsplatz haben und ihnen die gleichen Ansprüche wie Beschäftigten in Betrieben zustehen«, sagte Studienautor Dominik Enste. Dazu gehörten Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub.
Der Studie zufolge waren 2015 in neun Prozent aller Privathaushalte Putz- oder sonstige Hilfen tätig. Rund drei Millionen der 3,6 Millionen Haushaltshilfen arbeiteten schwarz. Demnach ging die Schwarzarbeit in den vergangenen zehn Jahren um bis zu ein Viertel zurück. Die Zahl der Haushaltshilfen in legalen Minijobs habe sich zwischen 2005 und 2015 auf heute 300 000 verdreifacht. 47 000 Putzhilfen seien sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
»Im Moment haben die meisten kein schlechtes Gewissen, wenn sie Haushaltshilfen illegal beschäftigten. Sie denken: ›Das machen ja alle‹«, so Enste. Zudem müssten Anreize geschaffen werden, Hilfen legal zu beschäftigen. Kosten müssten - ähnlich wie im gewerblichen Bereich - stärker absetzbar sein.
Annelie Buntenbach vom DGB forderte eine Vereinfachung des bürokratischen Verfahrens: »Die Minijobregelung ist ein klassischer Fehlanreiz, der beendet werden muss«. Oft werde nur ein Minijob angemeldet, während weitere in Schwarzarbeit verrichtet würden.
Die gestiegene Zahl legal Beschäftigter in Haushalten führt die Studie auf die Einführung des Minijobs zurück. Auch Maßnahmen wie das Haushaltsscheck-Verfahren, das die Anmeldung von Hilfen als Minijobber vereinfacht, werden genannt. Nach Enstes Einschätzung nutzen Kunden seltener Dienstleistungsagenturen, weil sie ihnen zu teuer seien.
Seit 1999 gibt es für Putzhilfen die Möglichkeit, auf Minijob-Basis zu arbeiten. Allerdings erlaubt die Beschränkung auf 450 Euro im Monat nicht, daraus eine Vollbeschäftigung zu machen. Der Arbeitgeber zahlt eine Abgabe zur Sozialversicherung von maximal 14,9 Prozent des Entgelts. Dafür ist der Helfer unfallversichert. epd/nd
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