In Kraft getreten

Kulturgutschutzgesetz

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Das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern gilt seit vergangenem Samstag. Wie das Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) mitteilte, wurde es am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zuvor hatte Bundespräsident Joachim Gauck die Neuregelung unterschrieben.

Das Gesetz soll national wertvolles Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland bewahren. Zudem soll der Handel mit Raubgut aus Kriegs- und Krisengebieten eingedämmt werden. Gegen den ersten Teil hatte es teils massiven Widerstand bei Händlern und Sammlern gegeben. Sie fürchten, nicht mehr frei mit ihrem Besitz umgehen zu können.

Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Juni ohne Gegenstimmen beschlossen, Anfang Juli stimmte der Bundesrat mit großer Mehrheit zu. Für die Anwendung sind die Länder zuständig. dpa/nd

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