Strafantrag gegen Fraktionschef abgewiesen

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Stralsund. Mecklenburg-Vorpommerns Grünen-Landtagsfraktionschef Jürgen Suhr hat sich nach Ansicht des Amtsgerichtes Stralsund in seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer einer Produktionsschule nicht strafbar gemacht. Das Gericht wies einen Strafantrag der Schweriner Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Subventionsbetrugs zurück. Die geringe Überschreitung von Fristen beim Einsatz öffentlicher Zuschüsse rechtfertige die Vorwürfe nicht, sagte am Dienstag ein Sprecher des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen gefordert hatte, prüft nach Angaben einer Sprecherin, ob sie gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht einlegen wird. dpa/nd

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