Verbrannt unter Polizeiaufsicht

Der Feuertod des Flüchtlings Oury Jalloh wird nach elf Jahren erneut untersucht

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Berlin. Am 7. Januar 2005 ist der Flüchtling Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt. Er war an Händen und Füßen gefesselt. Ermittler und Gerichte gehen bis heute davon aus, dass der Asylsuchende das Feuer selbst gelegt hat. Doch das hält die Nebenklage ebenso wie die »Initiative im Gedenken an Oury Jalloh« für unmöglich. Nicht nur, weil Jalloh gefesselt war. Er habe auch gar kein Feuerzeug gehabt. Aktivisten gaben bereits vor Jahren eigene Gutachten in Auftrag, und der Brandsachverständige Maksim Smirnou aus Irland kam im November 2013 zu dem Ergebnis: Jalloh konnte das Feuer nicht selbst legen. Vermutlich sei er mit Benzin übergossen worden. Heute - mehr als elf Jahre nach dem Tod des Flüchtlings - findet ein neuer Brandversuch im sächsischen Dippoldiswalde statt. Der Sachverständige Kurt Zollinger vom Forensischen Institut Zürich wird den Brand noch einmal nachstellen. Kritiker bezweifeln allerdings, dass der Versuch Klarheit bringt. Offenbar gehe es der Behörde darum, die Annahme zu widerlegen, für ein Feuer dieses Ausmaßes sei Brandbeschleuniger erforderlich, sagt Thomas Ndindah von der Initiative.

Dass so viele Spekulationen keimen, liegt auch daran, dass die Polizisten als Zeugen in den Prozessen sagten, sie könnten sich nicht mehr erinnern. Der Vorsitzende Richter des ersten Prozesses zog das empörte Fazit: Ein rechtsstaatliches Verfahren sei wegen der Schweigemauer auf der Seite der Polizei unmöglich gewesen.

Der Einzige, der bislang juristisch zur Verantwortung gezogen wurde, ist der damalige Dienstgruppenleiter. Der Polizist hatte zugegeben, mindestens zweimal einen Alarm ausgeschaltet zu haben. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Beamten im Dezember 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro. nd Seite 2

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