Thüringen: Keine Wohnsitzauflage für Geflüchtete

Rot-Rot-Grün lässt Asylbewerbern die Wahl / Linkenpolitikerin Berninger: Mit Wohnsitzauflage erreicht man keine Integration

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Berlin. Geflüchtete sollen ihren Wohnort in Thüringen nach Anerkennung ihres Asylantrags auch künftig frei wählen dürfen. Nach Angaben des Migrationsministeriums sind derzeit keine anderweitigen Regelungen vorgesehen. Damit können Geflüchtete weiterhin entscheiden, ob sie etwa in Nordhausen, Gera oder Erfurt wohnen wollen. Laut dem neuen Bundesintegrationsgesetz können die Länder vorschreiben, wo Geflüchtete genau leben müssen. Mit der drei Jahre lang geltenden Wohnsitzauflage soll verhindert werden, dass Menschen in großer Zahl vom Land in wenige Großstädte ziehen.

Gut zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes sind nach den Worten eines Ministeriumssprechers keine auffälligen Wanderungsbewegungen innerhalb Thüringens zu erkennen. Belastbare Zahlen lägen aber noch nicht vor. Es war zunächst befürchtet worden, dass viele Geflüchtete in Städte wie Erfurt und Jena ziehen könnten. Die neuen Regeln schreiben Geflüchteten allerdings generell vor, dass sie wieder in das Bundesland ziehen müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Nach Einschätzung des Ministeriums sind allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 2500 in Asylverfahren als anerkannt eingestufte Geflüchtete in andere Bundesländer gezogen. Wie viele von ihnen wieder zurückkehren, ist allerdings unklar.

Die Linken-Landtagsabgeordnete Sabine Berninger, die auch im Thüringer Flüchtlingsrat aktiv ist, sieht ebenfalls noch keinen Ansturm von Geflüchteten auf die großen Städte oder generell nach Thüringen. Sie kritisierte die Wohnsitzauflage: »Wenn man jemandem vorschreibt, wo er wohnen soll, erreicht man keine Integration.« Wichtig seien entsprechende Angebote. Von der Auflage ausgenommen sind jene, die einen Job oder eine Lehrstelle gefunden haben. Agenturen/nd

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