Sparkassen behalten »Rot«

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Die von der spanischen Santander Bank betriebene Löschung wies der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21. Juli 2016 (Az. I ZB 52/15) zurück. Wegen des »einheitlichen Erscheinungsbildes« der Sparkassen und ihrer Werbung mit der roten Farbe habe sich die Farbmarke als Kennzeichen von Sparkassen durchgesetzt.

Die Santander Bank benutzt seit den 80er Jahren ebenfalls die Farbe Rot und hatte beim Bundespatentgericht die Löschung der Sparkassen-Marke durchgesetzt. Dagegen klagten die Sparkassen. Begründung: Die Verbraucher ordneten das Rot den Sparkassen zu.

Der BGH verwies nun zwar darauf, das Farben an sich kein Produktkennzeichen seien und wegen der dann mangelnden Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können. Ausnahmen seien aber möglich, wenn sich eine Farbe »im Verkehr« durchgesetzt habe und der Kunde darin ein Kennzeichen sehe. Dies ist beim Sparkassen-Rot der Fall. Die Sparkassen-Gruppe gestalte ihre 15 000 Filialen mit roten Emblemen. Das »Rot« werde als Produktkennzeichen der Sparkassen wahrgenommen, so das Gericht. AFP/nd

- Anzeige -

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.