Nicht nur 
Wettbewerb

Simon Poelchau über Brüssels 
Entscheidung bezüglich Apple

  • Lesedauer: 2 Min.

Nun hat die EU-Kommission ein Machtwort gesprochen: Der IT-Konzern Apple muss bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern an Irland nachzahlen, die ihm unrechtmäßig an Vergünstigungen genehmigt wurden. So froh einige über diesen Schritt gegen aggressive Steuervermeidung von Konzernen sein mögen, greift er doch letztlich zu kurz.

Die Kommission kann sich in ihrer Begründung einzig und allein auf das heilige Prinzip des Wettbewerbs stützen. Denn den auch von den Mitgliedsstaaten gesetzten EU-Regeln zufolge sind die Steuerdeals zwischen ihnen und Apple & Co. nur illegal, weil sie einzelnen Unternehmen gewährt wurden. Die Konkurrenz wird dadurch benachteiligt. Und dies ist nicht rechtens, so die Logik in Brüssel. Der Umkehrschluss: Gewährt ein Land ausnahmslos allen Unternehmen per Gesetz Steuervorteile, so darf die EU-Kommission nichts dagegen haben, da ja keiner mehr benachteiligt wird. Denn Steuermindestsätze sieht das EU-Wettbewerbsrecht leider nicht vor. Und so hat Brüssel auch nicht entschieden, ob Steuersätze von 0,005 Prozent für Konzerne überhaupt legitim und gegenüber den einfachen Bürgern vertretbar sind.

Was also bleibt, ist der Wettstreit der EU-Länder um die Gunst der international aufgestellten Konzerne, der die Steuern auf Gewinne niedrig hält. Was weiterhin fehlt, sind Finanzmittel für Soziales und Infrastruktur, die die Menschen in Europa nach Jahren der Krise dringend nötig hätten.

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