Jutta Limbach gestorben

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Karlsruhe. Jutta Limbach, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, ist tot. Limbach sei am Samstag im Alter von 82 Jahren friedlich im Kreis ihrer Familie in Berlin gestorben, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Trauerfeier und die Beisetzung sollen im engsten Familienkreis stattfinden.

Die Sozialdemokratin war von 1994 bis zum Ende ihrer Amtszeit 2002 Präsidentin des Verfassungsgerichts. Danach war sie bis 2008 Präsidentin des Goethe-Instituts. Als Berichterstatterin beim höchsten deutschen Gericht bereitete sie unter anderem das Urteil zur Zulässigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr vor. Unter ihrem Vorsitz traf der Zweite Senat wichtige Entscheidungen, etwa zur Strafverfolgung früherer DDR-Agenten und Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, zur Teilnahme Deutschlands an der Europäischen Währungsunion, zum Existenzminimum für Kinder und zum Länderfinanzausgleich.

Limbach hatte immer wieder Stellung bezogen - sei es für eine europäische Verfassung und für die Aufnahme plebiszitärer Elemente ins Grundgesetz, sei es für eine Stärkung des Sozialstaats. Und zu einem ihrer Lieblingsthemen, zur Gleichberechtigung der Frauen. Doch bei aller Sympathie für eine gezielte Frauenförderung hat Limbach, die selbst drei Kinder großgezogen hat, eines immer deutlich gemacht: »Ohne Selbstbehauptungswillen kommt eine Frau in unserer Gesellschaft nicht voran«.

Nach ihrer Berufung als Rechtsprofessorin an die Berliner Freie Universität im Jahr 1971 - zu einer Zeit, als die juristischen Fakultäten noch fester als heute in Männerhand waren - rückte Limbach 1989 an die Spitze der Berliner Justizverwaltung, bevor sie 1994 zur Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht würdigte Limbach als» prägende Richterpersönlichkeit«, die Maßstäbe gesetzt habe. Sie habe sich durch einen umsichtigen Führungsstil und engagiertes öffentliches Eintreten für die Fundamente des demokratischen Verfassungsstaates ausgezeichnet. In ihre Amtszeit fiel etwa das im Mai 1995 ergangene Urteil, wonach Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern nicht zwingend angebracht werden müssen. Aufmerksamkeit erregte auch der Beschluss vom Oktober 1995, demzufolge die Verwendung des Tucholsky-Zitates »Soldaten sind Mörder« nur dann strafbar ist, wenn sie auf einzelne Soldaten abzielt. Agenturen/nd

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