Verfahren gegen Tierschützer eingestellt

  • Lesedauer: 1 Min.

Köthen. Ein Tierschützer, der im sogenannten Schweinehochhaus in Sachsen-Anhalt illegal Aufnahmen gemacht haben soll, muss keine Strafe zahlen. Das Amtsgericht Köthen stellte das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen ihn ein, im weitesten Sinne wegen eines Formfehlers, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Nach Ansicht des Gerichts war die Firma, die den Tierschützer angezeigt hat, zum Zeitpunkt der Aufnahmen weder der Betreiber der Ferkelzuchtanlage noch der Grundstückseigentümer. Die Firma sei erst später hinzugekommen. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbüros (Berlin) hatten vor Beginn des Prozesses rund 50 Menschen vor dem Gericht die Schließung der Anlage in Maasdorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) gefordert. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.