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EU-Gutachter: Hamas von Terrorliste streichen

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas sollte nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin von der EU-Terrorliste gestrichen werden. Es seien Verfahrensfehler passiert, erklärte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-79/15 P). Sie schloss sich damit weitgehend einem vorangegangenen Urteil des untergeordneten EU-Gerichts an. Die EU hatte die Hamas auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren unter anderem Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den Gaza-Streifen beherrscht, hatte in der Folge gegen Beschlüsse geklagt, mit der ihre Einstufung verlängert worden war. Im Jahre 2014 hatte das EU-Gericht entschieden, dass die Hamas von der EU-Liste gestrichen werden müsse. Die entsprechenden Entscheidungen seien auf der Grundlage von Presseberichten und nicht auf der Basis offizieller Behördeninformationen getroffen worden. Dagegen hatten EU-Staaten geklagt. dpa/nd

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