Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose bringt nichts

Studie: Nur in zwei Prozent der Fälle wird eine Ausnahme von der gesetzlichen Lohnuntergrenze beantragt

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Nürnberg. Nur selten müssen Langzeitarbeitslose einer Studie zufolge die Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn nutzen. Weniger als zwei Prozent von 5450 befragten Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden hatten, gaben an, eine Bescheinigung für eine Ausnahme beantragt zu haben. Das ergab eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Bei nur rund einem Prozent der Befragten sei eine Bescheinigung zum Einsatz gekommen. Mit der Einführung des Mindestlohns war seitens der Union und einiger Ökonomen befürchtet worden, die ohnehin schwierige Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt werde erschwert. Daher können Arbeitgeber Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung weniger als 8,50 Euro zahlen.

Die Bescheinigungen müssen die Langzeitarbeitslosen selbst beantragen, um ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass sie zuvor ein Jahr ohne Stelle waren. Der Studie zufolge hat eine Befragung von 84 Jobcenter-Mitarbeitern ergeben, dass nach ihrer Einschätzung die Regelung weder für Jobcenter noch für Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose attraktiv sei. Demnach ist aus Sicht der Jobcenter-Mitarbeiter gerade die Höhe des Lohns für die Langzeitarbeitslosen Motivation, eine Beschäftigung aufzunehmen.

Die Mitarbeiter gaben zudem an, dass sich die Vorbehalte von Arbeitgebern hinsichtlich Motivation oder Arbeitstugend von Langzeitarbeitslosen nicht durch geringere Löhne ausräumen ließen. Linkspartei, Grüne und die SPD sprechen sich für die Abschaffung dieser Regelung aus. dpa/nd

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