Verdacht auf Vorrat
32.000 Unterschriften gegen staatliche Datensammelwut / Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht
Eine flächendeckende Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass und Verdacht wird von der Bürgergesellschaft nicht hingenommen. Mehrere Verfassungsbeschwerden liegen bereits gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung bei Gericht in Karlsruhe, am Montag kam eine weitere hinzu.
Sie eröffnet ein weiteres Kapitel der endlosen Geschichte »Vorratsdatenspeicherung«: Bereits 2010 hatte ein Bürgerbündnis mit über 60.000 Unterstützern im Rücken ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht. Im vergangenen Jahr setzte die Bundesregierung unter Verweis auf terroristische Anschläge in Paris erneut ein Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetdaten durch, und das, obwohl im Jahr zuvor auch der Europäische Gerichtshof EuGH eine umfassende Datenspeicherung als Verstoß gegen europäische Grundwerte bezeichnet und die entsprechende EU-Richtlinie für unwirksam erklärt hatte. Ab 2017 werden Telefonanbieter diesem Gesetz zufolge verpflichtet, IP-Adressen und andere Vorratsdaten zu speichern, um sie für Behörden verfügbar zu machen. Kritiker wie Rolf Gössner von der Liga für Menschenrechte wenden ein, in Frankreich habe die »exzessiv genutzte Vorratsdaten-Massenspeicherung« keines der schweren Attentate verhindern können.
Am Montag nun legte ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Politikern und Datenschützern Verfassungsbeschwerde auch gegen dieses neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ein. Die Beschwerdeschrift wurde zusammen mit mehr als 32.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Neben dem Verein Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sind auch Prominente wie die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (LINKE) und Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes beteiligt.
Die Kläger sehen ihre Erfolgsaussichten zuversichtlich, auch wegen der EuGH-Entscheidung von 2014. Zugleich jedoch gibt ein paralleles Verfahren, wieder vor dem EuGH, Grund zu zweifeln. Darin geht es um Klagen in Schweden und Großbritannien. Im Oktober machte der Generalanwalt in Brüssel deutlich, dass Datenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität rechtskonform sein könne. Verlangt seien allerdings strenge Voraussetzungen und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Auch das Bundesverfassungsgericht legte 2010 dar, dass Vorratsdatenerhebung begründet sein könne, aber an Auflagen zu binden sei. Aus einem Recht auf Datenschutz wird damit ein Streit um Zumutbarkeiten und Abwägung von Umständen. Die Telefonanbieter speichern derweil längst Daten auf Vorrat, aus eigenem Entschluss, je nach Provider bis zu sechs Monate. Mit Agenturen
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