EuGH soll über Urlaubstage entscheiden

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Erfurt. Der Europäische Gerichtshof wird die Urlaubsregelung in Deutschland überprüfen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt rief am Dienstag die Luxemburger Richter an. Es sei die Frage zu klären, ob die nationalen Regelungen im Widerspruch zu Unionsrecht stehen. Laut deutschem Recht müssen Arbeitnehmer Urlaubswünsche beantragen, damit Ansprüche am Ende des Jahres nicht verfallen. Die Arbeitgeber sind momentan nicht dazu verpflichtet, Urlaub ohne einen Antrag oder Wunsch zu gewähren und so den Mitarbeitern den Urlaub aufzuzwingen. Dem Arbeitsgericht liegt die Klage eines Wissenschaftlers vor, der die Abgeltung von 51 nicht genommenen Urlaubstagen verlangt. dpa/nd

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