EuGH soll über Urlaubstage entscheiden
Erfurt. Der Europäische Gerichtshof wird die Urlaubsregelung in Deutschland überprüfen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt rief am Dienstag die Luxemburger Richter an. Es sei die Frage zu klären, ob die nationalen Regelungen im Widerspruch zu Unionsrecht stehen. Laut deutschem Recht müssen Arbeitnehmer Urlaubswünsche beantragen, damit Ansprüche am Ende des Jahres nicht verfallen. Die Arbeitgeber sind momentan nicht dazu verpflichtet, Urlaub ohne einen Antrag oder Wunsch zu gewähren und so den Mitarbeitern den Urlaub aufzuzwingen. Dem Arbeitsgericht liegt die Klage eines Wissenschaftlers vor, der die Abgeltung von 51 nicht genommenen Urlaubstagen verlangt. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.