Unklare Gebühren bei Inkassounternehmen
München. Die Verbraucherzentralen fordern klare Vorgaben dafür, welche Gebühren Inkassounternehmen verlangen dürfen. »Nur so können willkürliche und überhöhte Forderungen verhindert werden«, erklärte die Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern am Freitag. Eine bundesweite Auswertung von 1100 Verbraucherbeschwerden ergab demnach, dass die verlangten Gebühren in zwei Drittel aller Fälle »in keiner Weise den konkreten Aufwand« widerspiegelten. Den Angaben zufolge orientieren sich Inkassofirmen am Gebührenrahmen für Rechtsanwälte. Dabei hängt die Höhe vom Aufwand ab. Obwohl Inkassoschreiben meist einfach und standardisiert seien, werde oftmals eine zu hohe Gebühr angesetzt, so Halm. Bei der Untersuchung zeigte sich zudem, dass Inkassodienste immer wieder »Fantasiegebühren wie eine Reaktivierungs- oder eine Vernunftsappellgebühr« in Rechnung stellten. AFP/nd
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