»Sklavenarbeit« in Katar: Gericht lehnt Klage ab
Zürich. Der Fußball-Weltverband FIFA muss sich in Zürich zunächst nicht wegen der Arbeitsbedingungen auf den Baustellen der WM-Stadien in Katar verantworten. Eine Klage dreier Gewerkschaftsverbände sei »aus formellen Gründen« unzulässig, so das Handelsgericht des Kantons Zürich. Das Gericht sei ausschließlich für »geschäftliche Tätigkeiten« zuständig. Das Gericht beschäftigte sich inhaltlich nicht mit der Frage, ob Arbeiter aus Bangladesch in Katar »Sklavenarbeit« verrichten müssten. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.