Seniorenvertreter werden gewählt

Briefwahl erstmals möglich und die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle

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Für nicht wenige Berliner ist die Benachrichtigung über ihr Wahlrecht zu den bezirklichen Seniorenvertretungen ein »epochales« Erlebnis. Alle, die das 60. Lebensjahr erreicht und den Hauptwohnsitz in Berlin haben, bekommen diesen Appell, sich für die Belange der Senioren einzusetzen.

Neben der Briefwahl haben die Wahlberechtigten in jedem Bezirk bei fünf öffentlichen Veranstaltungen die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

Seniorinnen und Senioren, die im Einwohnermelderegister erfasst sind und keine Briefwahl beantragt haben, erhalten an den Wahltagen eine Liste, auf der sie bis zu 10 Personen zur Berufung in die Seniorenvertretung ankreuzen können. Die Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Sie bestehen im Regelfall aus 17 Mitgliedern. Seniorenvertreter werden für 5 Jahre von dem zuständigen Bezirksstadtrat oder Bezirksstadträtin berufen. Die Vorsitzenden der Seniorenvertretungen im Bezirk sind Mitglieder in der Landesseniorenvertretung und im Landesseniorenbeirat.

Wer sich zentral thematisch über die Aufgaben der Seniorenvertreter näher informieren will oder die Wahlorte und -termine nicht kennt, ist bei der Landesseniorenvertretung Berlin (LSV), Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Tel.: 030/3266-4126 und ihrer Homepage richtig. mwh

www.ü60.berlin

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