Russland darf Syrer nicht abschieben

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland untersagt, einen Syrer in sein Heimatland abzuschieben. Dies wäre wegen der humanitären Situation und des Ausmaßes der Gewalt in Syrien eine Verletzung seines Rechts auf Leben, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag. Geklagt hatte ein Mann, der 2011 mit einem Visum eingereist und nach dessen Ablauf in Russland geblieben war. 2015 wurde er deshalb zu einer Geldbuße verurteilt und aufgefordert, das Land zu verlassen. Er beantragte daraufhin Asyl, was aber wegen der Verurteilung abgelehnt wurde. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.