Rechtliche Fragen zu 130 000 Unterschriften

Die CDU argwöhnt, Rot-Rot wolle die Volksinitiative gegen die Kreisgebietsreform mit Tricksereien ausbremsen

Will die rot-rote Koalition die mit fast 130 000 Unterschriften ungemein erfolgreiche Volksinitiative gegen die Kreisgebietsreform durch eine Verzögerungstaktik ausbremsen oder gar für unzulässig erklären. Den Verdacht gibt es, jedoch keine Bestätigung dafür.

Darauf angesprochen versicherte Linksfraktionschef Ralf Christoffers am Dienstag: »Natürlich schließe ich das zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus, dass eine Volksinitiative durch rechtliche Mittel gestoppt werden soll.« Er fügte hinzu: »Eine politische Diskussion ausschließlich mit juristischen Mitteln zu führen, halte ich für falsch.« Der Hauptausschuss des Landtags werde die Staatskanzlei an diesem Mittwoch um eine rechtliche Würdigung bitten, doch dies sei »ein ganz normales Verfahren«.

Der SPD-Abgeordnete Daniel Kurth betonte: »Ich zweifle nicht an den Unterschriften.« Doch sei man verpflichtet, die Gültigkeit der Unterschriften und die rechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative zu überprüfen. Das heiße nicht, dass man die Volksinitiative »rechtlich kaputt machen wolle«. Bis zum 29. März solle der Staatskanzleichef seine rechtliche Bewertung vorlegen. Der Hauptausschuss werde den Innenausschuss bitten, sich dem Anliegen der Volksinitiative bereits vorbereitend anzunehmen, »damit wir zügig vorankommen«, sagte Kurth. »Ich gehe davon aus, dass es eine Anhörung gegen wird«, erklärte er. Warum sich die SPD nicht bereits Klarheit verschafft hat, während die Volksinitiative noch lief? »Es ist jetzt die Zeit, diese Fragen zu stellen. Wir haben noch keine Antworten«, meinte der SPD-Abgeordnete Björn Lüttmann.

»Ich hoffe, dass Rot-Rot keinen Vorwand findet, die Unterschriften in Zweifel zu ziehen«, sagte CDU-Fraktionschef Info Senftleben. Seit 1990 habe es bereits sechs Initiativen zu Gebietsreformen gegeben. Der Umgang damit jetzt sei etwas »völlig Neues«. Senftleben erinnerte an das Jahr 2015 und die Volksinitiative für höhere Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern. Damals habe der Hauptausschuss über die rechtliche Zulässigkeit schon entschieden, als die Unterschriften noch nicht einmal abgegeben waren. Genüsslich zitierte der CDU-Abgeordnete Jan Redmann aus einem alten Aufsatz des jetzigen Staatskanzleichefs Thomas Kralinski (SPD), wonach eine hohe Zahl von Unterschriften bislang noch jeden Abgeordneten zum Nachdenken bewegt habe. Für die Grünen stellte Fraktionschef Axel Vogel klar: »Wir stehen nicht für irgendwelche Spielchen zur Verfügung, der Volksinitiative den Weg zu einem Volksbegehren zu verlegen.« Vogel ergänzte: »Wir wollen aber Klarheit haben, was zulässig ist und was nicht.« Nach Ansicht von Vogel ist prinzipiell fragwürdig, dass in Brandenburg immer der Hauptausschuss und damit die Koalition darüber befindet, ob eine Volksinitiative rechtlich überprüft wird. Besser wäre es, findet Vogel, wenn künftig alle Initiativen generell vom Verfassungsgericht begutachtet werden - »damit es der politischen Sphäre enthoben ist«. Die Grünen sind zwar Opposition, lehnen eine Kreisreform aber nicht rundweg ab, da sie Veränderungsbedarf sehen. Behindern möchten sie die Volksinitiative dennoch nicht, beteuert die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher.

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