Grünen-Politiker fordert neue Lageeinschätzung zu Afghanistan

Menschenrechtspolitischer Sprecher Koenigs: »Es gibt keine sicheren Räume« / Kretschmanns Offener Brief noch unbeantwortet

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Koenigs, lehnt die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan ab. In einem Interview mit dem »Deutschlandfunk« sagte der Grünen-Politiker, dass es in dem Land keine sicheren Räume gebe, und forderte die Bundesregierung zu einer neuen Lageeinschätzung auf. Als Grundlage dafür solle die Einschätzung von Hilfsorganisationen vor Ort dienen.

Koenigs war UNO-Sonderbeauftragter der Unterstützungsmission in Afghanistan. Die aktuelle Abschiebepraxis nach Afghanistan habe symbolischen Charakter, so der Grüne. Statt sie fortzuführen, müsse verstärkt über Integration diskutiert werden.

Koenigs unterstützt damit die Forderung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) an Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. Kretschmann hatte den SPD-Politiker per Brief vom 17. Februar aufgefordert, die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf Abschiebungen neu zu bewerten. Der Regierungschef verfasste den Brief im Namen von Parteifreunden aus zehn der elf Bundesländer, in denen die Grünen mitregieren. Nach Angaben eines Regierungssprechers vom Montag ging dazu bislang keine Antwort aus Berlin in Stuttgart ein.

Zuvor drohte der Landesvorstand der Grünen per Beschluss vom vergangenen Freitag damit, sich für einen Abschiebestopp einzusetzen, falls die Bundesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan nicht neu bewertet. Kretschmann ist bislang dagegen, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen, wie es etwa Schleswig-Holstein macht. Er sieht grundsätzlich den Bund in der Verantwortung zu bewerten, ob Abschiebungen in ein bestimmtes Land zumutbar sind oder nicht. An einer Abschiebung am vergangenen Mittwoch nach Afghanistan beteiligte sich das von Grün-Schwarz regierte Baden-Württemberg mit vier Asylbewerbern. In zwei weiteren Fällen stoppten Gerichte kurzfristig die zwangsweise Rückführung. nd mit Agenturen

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