Höhere Strafen für Zweckentfremdung

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Bayerns Landesregierung will höhere Strafen für die Zweckentfremdung von Wohnraum einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen die Minister am Dienstag, wie die Staatskanzlei in München mitteilte. Im Fokus steht vor allem die vorübergehende Vermietung von Wohnungen an Touristen. Wer seine Wohnung in Gebieten mit Wohnraummangel dadurch dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzieht, soll künftig nicht nur mit bis zu 50 000 Euro, sondern mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld belangt werden können. Zudem wird das Gesetz noch klarer als bisher festlegen, wann die Grenze zur Zweckentfremdung überschritten ist, und die Durchsetzung des Verbots verbessern. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal