Datenschutzleck beim automatisierten Fahren

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Berlin. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat beim Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren vor der Einführung eines elektronischen Fahrtenschreibers für Privatautos gewarnt. So lege der Entwurf nicht fest, welche Daten gespeichert werden dürfen. Der Gesetzgeber müsse regeln, was wann aufgezeichnet werde, wer darauf Zugriff erhalte und wozu die Daten genutzt werden dürften. Der Entwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) soll am Freitag in Bundestag und -rat diskutiert werden. Er sieht vor, dass bei Computerautos elektronische Speicher eingeführt werden. Daraus soll etwa hervorgehen, ob ein Auto automatisch oder durch den Fahrer gesteuert wurde. dpa/nd

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