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Wenn Sie, verehrte Leserinnen und Leser, mal jemanden ordentlich brüskieren wollen, dann basteln Sie einfach einen Galgen und hängen das Namensschild des Betreffenden dran. Keine Angst, solange Sie das in Dresden tun, wird Ihnen nichts passieren. Denn die dortige Staatsanwaltschaft hat für sowas ein inniges Verständnis. Jemanden an den Galgen zu wünschen ist nämlich Meinungsfreiheit; eine solche Aktion ist interpretationsfähig und damit mehrdeutig. Das entschieden die Dresdner Strafverfolger jetzt jedenfalls im Rahmen »der gebotenen objektiven Betrachtung« im Fall eines Pegida-Fans. Der Mann hatte im Herbst 2015 zwei Galgen herumgetragen, die für Angela Merkel und Sigmar Gabriel bestimmt waren. Na gut, nicht schön, aber eine Störung des öffentlichen Friedens? Nein, sagen die Dresdner Juristen in ihrer weithin bekannten zurückhaltenden, toleranten Art, denn vielleicht war ja alles nur ein großer Spaß. Ein Mordsspaß sogar. wh
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