Freispruch um Kaviar und Schnaps für Nordkorea

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Chemnitz. Im Prozess um Schnaps- und Kaviarlieferungen nach Nordkorea ist eine Chemnitzerin in zweiter Instanz freigesprochen worden. Luxusgüter unterliegen seit 2006 einem Embargo. Weil die Embargovorschriften für das abgeschottete Land keine Wertgrenzen für solche Waren nennen, gebe es keine Straftat, urteilte der Vorsitzende Richter am Montag am Landgericht Chemnitz. Die gelieferten Spirituosen seien in jedem Supermarkt verfügbare Massenware und damit kein Luxus. Die 70-Jährige hatte seit 2009 Spirituosen und Kaviarersatz im Wert von 24 000 Euro nach Nordkorea exportiert. dpa/nd

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