Ohne Bewerbungen droht Erwerbslosen Sperrzeit

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I müssen sich selbst um einen Arbeitsplatz bemühen und dies dann auch nachweisen. Im Gegenzug muss die Arbeitsagentur allerdings auch die Übernahme der Bewerbungskosten versprechen, wie am Dienstag das Bundessozialgericht entschied. Demnach darf die Agentur ohne diese Zusage auch bei Versäumnissen keine Sanktionen verhängen. Wie die Eigenbemühungen eines Arbeitslosen in Einzelfall aussehen, müsse in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt werden, so das Gericht. AFP/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.