Ohne Bewerbungen droht Erwerbslosen Sperrzeit

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Kassel. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I müssen sich selbst um einen Arbeitsplatz bemühen und dies dann auch nachweisen. Im Gegenzug muss die Arbeitsagentur allerdings auch die Übernahme der Bewerbungskosten versprechen, wie am Dienstag das Bundessozialgericht entschied. Demnach darf die Agentur ohne diese Zusage auch bei Versäumnissen keine Sanktionen verhängen. Wie die Eigenbemühungen eines Arbeitslosen in Einzelfall aussehen, müsse in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt werden, so das Gericht. AFP/nd

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