»Gut« oder »Durchschnitt«?

Bewertung einer Wohnlage

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Die Antwort auf die Frage hat unter Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden Mietspiegel zur Folge. In Mannheim stritten sich Eigentümer und Mieter darum. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen.

Am Ende musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich geklärt werden, wer in letzter Konsequenz zwischen »gut«, »durchschnittlich« oder anderen möglichen Zuschreibungen unterscheiden kann.

Das ist nach Überzeugung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 82/1) das jeweils erkennende und mit der Sache befasste Gericht. LBS/nd

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