Unvollständig

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Ihre Formulierung zur Blinkpflicht laut § 9 StVO ist irreführend. Sie schreiben, der Fahrer müsse den Blinker betätigen, »sobald er die Fahrtrichtung ändert und abbiegt.« Das würde gestatten, erst wenn er den Abbiegeprozess beginnt den Blinker zu setzen. Aber in § 9 steht gleich im ersten Satz: »Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen.« Das heißt, der Blinker ist zu betätigen, um die Absicht abzubiegen anzuzeigen. Gerade das ist für den nachfolgenden Verkehr wichtig und wird von vielen Kraftfahrern versäumt.

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