Eine Million Euro Entschädigung für Alt-Bundeskanzler Kohl

Landgericht Köln verurteilt Heribert Schwan, Co-Autor und Verlag wegen besonders schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Rekordzahlung

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Köln. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl soll eine Million Euro Entschädigung wegen der Veröffentlichung der sogenannten Kohl-Tonbänder bekommen. Wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte, hat die 14. Zivilkammer Kohls ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan, seinen Co-Autor Tilman Jens und die Random House Verlagsgruppe wegen besonders schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu der Rekordzahlung verurteilt (AZ: 14 O 323/15). In dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber nie freigegeben hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nie zuvor wurde in Deutschland eine so hohe Summe wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ausgeurteilt. Ursprünglich hatte Kohl fünf Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Die Richter hatten den Schadenersatzanspruch bereits im August vergangenen Jahres grundsätzlich anerkannt. Die bisher höchste bekannte Geldentschädigung in Deutschland war die vom Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2009 zugesprochene Summe von 400.000 Euro für einen Artikel über die schwedische Prinzessin Madeleine in Blättern des Klambt-Verlags.

Das Landgericht Köln verbot Schwan zudem, 116 Zitate aus dem 2014 erschienenen Buch wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten (AZ: 14 O 261/16). Die Kammer hatte 2015 bereits eine einstweilige Verfügung zu 115 Zitaten verhängt (AZ: 14 O 315/14). Das Buch darf seither nicht mehr in der ursprünglichen Form verbreitet werden. In einem dritten Verfahren verurteilte das Gericht Schwan zur Auskunft über den Umfang und Verbleib der Tonbänder (AZ: 14 O 286/14). Der Termin für die Urteilsverkündung war mehrmals verschoben worden.

Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen für Interviews mit seinem Ghostwriter. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. Seit der inzwischen 87 Jahre alte Kohl nur noch eingeschränkt sprechen kann, gelten die Tonbänder als besonderes zeitgeschichtliches Dokument. epd/nd

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