Handy-Entzug ist keine Grundrechtsverletzung
Der Entzug eines Mobiltelefons durch einen Lehrer über mehrere Tage hinweg ist keine Verletzung von Grundrechten eines Schülers. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Der Schüler hatte an einem Freitag wegen Störens im Unterricht sein Handy dem Klassenlehrer aushändigen müssen. epd/nd
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