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Unschuldsvermutung

Klaus Joachim Herrmann über den Einsatz des US-Sonderermittlers

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Börse warnt mit fallenden Kursen vor einer ungehemmten Fortsetzung der wüsten Auseinandersetzung um Russlands Einfluss auf Trumps Wahlkampf und Leute, Senatoren beginnen die nächsten Wahlen zu fürchten. Mit dem Einsatz des US-Sonderermittlers keimt Hoffnung. Es könnte in nächster Zeit in Washington etwas Sachlichkeit und Besonnenheit bei außer Rand und Band geratenen Akteuren einziehen. Nach Art eines TV-Politthrillers hat kaum einer von ihnen an Indiskretionen, Unterstellungen und Beschuldigungen gespart - an belastbaren Fakten, gar Beweisen für die eine oder andere Sicht schon eher.

Sonderermittler Mueller gilt als unabhängiger, aufrechter Mann und unangreifbar. Will er Ruf und Amt gerecht werden, kann sein Ausgangspunkt nur die Unschuldsvermutung sein. Sie wird in Demokratien gern gepriesen und ist juristisch festgeschrieben. Danach müssen Trump und seine Leute ebenso als unbescholten gelten wie jeder ihrer Ankläger als wahrheitsliebend. Beides dürfte nicht in jedem Falle zueinander passen.

Jetzt beginnt die Affäre wirklich. Ausgang ungewiss. Ein Schuldspruch brächte Trump in größere Schwierigkeiten und würde gewiss auch dem Kreml gelten. Ein Freispruch aber? Ob das Verhältnis USA-Russland dann schlecht bleiben soll oder besser werden, bleibt die strategische Frage.

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