Wohin mit dem Rollator?

Mietrechtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Inzwischen hat man sich längst daran gewöhnt: Nur mit einem Rollator können viele ältere Menschen oft noch mobil sein. Doch was geschieht mit dieser Gehhilfe, wenn sie gerade nicht gebraucht wird?

Genau darum drehte sich ein Prozess vor Gericht. Ein Hauseigentümer wollte es seiner Mieterin verbieten, dass sie ihren Rollator rechts neben der Haustür abstellte. Das versperre den Weg zum Keller. Stattdessen bot er an, das Gerät in einem weiter entfernten Schuppen unterzubringen oder es in jedem Einzelfalle in die Wohnung tragen zu lassen.

Mit beidem war die Mieterin verständlicherweise nicht einverstanden. Das zuständige Amtsgericht Recklinghausen (Az. 56 C 98/13) sah es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Zwar scheide der Platz rechts neben der Haustür tatsächlich wegen des Kellerzugangs aus. Aber links neben der Tür dürfe der Rollator künftig abgestellt werden. LBS/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.