Karlsruhe verhandelt über AfD-Rüge

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Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Verhandlung über eine AfD-kritische Pressemitteilung auf der Homepage des Bildungsministeriums begonnen. Die AfD wirft Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vor, ihre Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Wanka verteidigte sich damit, dass der Aufruf ein Angriff auf die Bundesregierung gewesen sei. »Auch als Mitglied der Regierung kann man am normalen Meinungsbildungsprozess teilnehmen. Es ist nicht notwendig, die Ressourcen des Amtes zu nutzen«, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Das Ministerium hatte im Herbst 2015 eine Mitteilung mit dem Titel »Rote Karte für die AfD« auf der Homepage veröffentlicht. Anlass war eine angekündigte AfD-Demonstration mit dem Titel »Rote Karte für Merkel! - Asyl braucht Grenzen!« Ein Urteil hierzu wird in einigen Monaten erwartet. epd/nd

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