Abwahl des Bürgermeisters bleibt gültig

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Mittenwalde. Die Abwahl des Bürgermeisters von Mittenwalde (Dahme-Spreewald), Uwe Pfeiffer, bleibt gültig. Das Urteil zur Klage Pfeiffers gegen seine Abwahl ist rechtskräftig geworden, teilte das Verwaltungsgericht Cottbus am Montag mit. Das Gericht hatte vor einiger Zeit entschieden, dass es keine Wahlfehler gab und die Abwahl nicht aus den von Pfeiffer dargelegten Gründen in unzulässiger Weise beeinflusst worden sei. Im Februar 2016 war der Kommunalpolitiker in einem Bürgerentscheid abgewählt worden, im Sommer wurde ein Nachfolger bestimmt. Hintergrund ist eine Verurteilung Pfeiffers in einem Korruptionsprozess im Jahre 2015. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, weil er eine Baufirma begünstigt hatte. dpa/nd

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