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Traubenzucker darf nicht angepriesen werden

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Der Hersteller Dextro Energy aus Meerbusch darf nicht mit angeblichen Gesundheitsvorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage der Firma ab. Diese wollte ihr Produkt mit Sätzen wie »Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung« anpreisen. Die EU-Kommission hatte dies aber nicht zugelassen. Dextro Energy berief sich auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen, die Werbesätze verwirrten Verbraucher. Grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen. dpa/nd

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