Kommunen lehnen Vorlage zum Thüringer Sportfördergesetz ab

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Erfurt. In der ersten öffentlichen Anhörung zum neuen Thüringer Sportfördergesetz haben sich am Dienstag die Vertreter des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes sowie des Landkreistages vehement gegen die Vorlage der drei Regierungsfraktionen ausgesprochen. Sie halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Die geforderte unentgeltliche Nutzung von Sportstätten sei ein massiver Eingriff in ihre Rechte, zumal kein Ausgleich für die entstehenden Kosten vorgesehen ist. Nachbesserungen seien dringend notwendig. Im alten Sportfördergesetz von 1994 wurde von einer »in der Regel« unentgeltlichen Nutzung gesprochen. Im neuen Entwurf wurde der Passus »in der Regel« gestrichen. Die Anhörung von Ines Geipel fiel aus. Die Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins hatte kurzfristig abgesagt. Die Entscheidung des Landtags über das neue Sportfördergesetz soll im Herbst fallen. dpa/nd

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