Kommunen lehnen Vorlage zum Thüringer Sportfördergesetz ab
Erfurt. In der ersten öffentlichen Anhörung zum neuen Thüringer Sportfördergesetz haben sich am Dienstag die Vertreter des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes sowie des Landkreistages vehement gegen die Vorlage der drei Regierungsfraktionen ausgesprochen. Sie halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Die geforderte unentgeltliche Nutzung von Sportstätten sei ein massiver Eingriff in ihre Rechte, zumal kein Ausgleich für die entstehenden Kosten vorgesehen ist. Nachbesserungen seien dringend notwendig. Im alten Sportfördergesetz von 1994 wurde von einer »in der Regel« unentgeltlichen Nutzung gesprochen. Im neuen Entwurf wurde der Passus »in der Regel« gestrichen. Die Anhörung von Ines Geipel fiel aus. Die Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins hatte kurzfristig abgesagt. Die Entscheidung des Landtags über das neue Sportfördergesetz soll im Herbst fallen. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.