Der NPD wird das Geld gestrichen
Grundgesetzänderung reformiert die Parteienfinanzierung
Berlin. Drei Monate vor der Bundestagswahl hat der Bundestag der rechtsextremen NPD den Geldhahn aus der staatlichen Parteienfinanzierung zugedreht. Nach einem gemeinsamen Vorstoß zunächst aller Bundesländer verabschiedete das Parlament in Berlin am Donnerstagnachmittag ein Gesetzespaket, mit dem die Partei den Zugriff auf Steuergeld und damit eine wichtige Einnahmequelle verliert. Für die notwendige Grundgesetzänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. 2016 hatte die seit Jahren klamme NPD etwa 1,14 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung erhalten.
Nach dem Gesetzespaket sollen generell Parteien, die »zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren«, nicht länger Staatshilfen erhalten. Über einen Ausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.