Studiengebühr abschaffen

Andreas Fritsche zum Umgang mit dem Urteil zur Semestergebühr

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Das ist schön, wenn einige Absolventen brandenburgischer Hochschulen ihre in den Jahren 2001 bis 2008 rechtswidrig gezahlten Rückmeldegebühren erstattet bekommen. Es wäre noch schöner und nur gerecht, wenn alle damaligen Studenten ihr Geld zurückerhalten. Doch inzwischen haben viele von ihnen sicher eine qualifizierte und mehr oder weniger anständig bezahlte Arbeit gefunden und müssen nicht mehr jeden Euro dreimal umdrehen wie zu ihrer Zeit als Studenten.

Darum ist es beinahe noch wichtiger, dass die landeseinheitliche Rückmeldegebühr von 51 Euro je Semester für die gegenwärtigen und künftigen Studenten abgeschafft wird. Inzwischen wird die Rückmeldegebühr im Hochschulgesetz anders begründet. Sie könnte deshalb eventuell vor Gericht Bestand haben. Politisch bleibt sie aber auf jeden Fall fragwürdig. Denn sie ist eine versteckte Studiengebühr - und prinzipiell sollte Bildung vom Kindergarten bis zur Universität kostenlos sein.

Die LINKE, die in Brandenburg erst seit 2009 mitregiert, muss hier Probleme lösen, die sie nicht verursacht hat. Das ist so ähnlich wie bei den Altanschließern. Rechtswidrig hatten Wasser- und Abwasserverbände von Grundstückseigentümern Beiträge für Anschlüsse an die Kanalisation verlangt. Auch in diesem Fall wird gestritten, ob nur diejenigen ihr Geld zurückerhalten, die geklagt haben - und auch hier hat die LINKE die Misere nicht zu verantworten.

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