Nutzungsrechte werden erweitert
Urheberrecht
Das Urheberrecht für Publikationen soll gelockert werden, damit vor allem digital verfügbare Materialien in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliotheken leichter genutzt werden können, so der Beschluss der Bundesregierung vom 12. April 2017. Die Reform soll vor allem Wissenschaftlern und Studierenden, aber auch öffentlichen Büchereien und Archiven zugute kommen. Die Nutzungsrechte für Schüler, Studierende und Forschende würden erweitert.
Die Schranken des Urheberrechts sollen an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Einerseits werde Rechtssicherheit für Nutzer, Urheber und Verlage geschaffen, andererseits blieben die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke berücksichtigt. Es sei wichtig, Nutzern gewisse Privilegierungen im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken gegen die Zahlung einer angemessenen Vergütung zu gewähren.
Die neuen Vorschriften regeln, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Aufsätze oder Filme im öffentlichen Interesse - etwa in Hochschullehre oder Forschung - genutzt werden können. dpa/nd
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