Gespräche über G20-Protestcamp in Hamburg geplatzt

Nach Karlsruher Eilentscheidung: Polizei will Versammlung im Stadtpark immer noch verbieten / Zeltlager Altona zum Kooperationsgespräch eingeladen

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Berlin. Das Kooperationsgespräch zwischen der Hamburger Versammlungsbehörde und den Organisatoren des G20-Protestcamps im Stadtpark am Donnerstagnachmittag sind geplatzt. Das teilte die Vorbereitungsgruppe des »Antikapitalistischen Camps« über Twitter mit. Dem »nd« sagte ein Sprecher, die Behörde habe sich »in keinster Weise« kooperativ gezeigt: »Die Polizei machte von Anfang an deutlich, dass sie nicht bereit ist, über die grundlegende Infrastruktur des Camps – also Toiletten, Zelte, Küchen – zu verhandeln, für keinen Ort in Hamburg.« Bereits nach fünf Minuten hätten die Organisatoren das Gespräch daher abgebrochen.

Wie die Organisatoren des Camps nun weiter vorgehen, wollen sie am Abend beraten. Das linksradikale Stadtteilprojekt »Rote Flora« hat für den Abend um 19 Uhr zur Vollversammlung eingeladen – und plant eine Spontandemonstration. Auf Twitter wird auch angedeutet, dass das Camp heute aufgebaut werden soll.

Zuvor hatte die Hamburger Polizei angedeutet, das Protestcamp der G20-Kritiker im Stadtpark verbieten zu wollen. Wie die Versammlungsbehörde mitteilte, will sie den »weiten Entscheidungsspielraum« nutzen, den ihr Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Mittwoch einräumte. »Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es insofern auch zu einer versammlungsrechtlichen Untersagung des Camps kommen kann«, so die Polizei. »Die Versammlungsbehörde hält das Camp im Stadtpark unter Sicherheitsaspekten weiterhin für unvertretbar.«

Bundesverfassungsgericht: »Durchführung muss Antragsteller weitgehend ermöglicht werden« / Camporganisatoren sind »eher unzufrieden« / Verwaltungsgericht untersagt Protestcamp in Altona

Karlsruhe hatte am Mittwoch entschieden, dass über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungsrechtlich entschieden werden müsse. Die Stadt Hamburg hatte den G20-Kritikern zuvor das Übernachten dort »unter Verweis auf ein grünanlagenrechtliches Verbot, auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu zelten«, untersagt. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Eilentscheidung nun klar, dass zwischen dem Interesse der Stadt und den Interessen der Demonstrierenden »ein Ausgleich geboten« sei, jedenfalls insofern, als dass »dem Antragsteller die Durchführung eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels möglichst weitgehend ermöglicht« werden sollte, »anderseits müssen aber nachhaltige Schäden des Stadtparks verhindert und die diesbezüglichen Risiken für die öffentliche Hand möglichst gering gehalten werden«.

Die Hamburger Polizei müsse daher das geplante Protestcamp nach den Regeln des Versammlungsrechts beurteilen. Ob ein Protestcamp eine politische Demonstration und danach als Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt ist, konnte Karlsruhe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilen. Der Falle werfe »schwierige und in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ungeklärte Fragen auf«, so die Richter.

Unterdessen wurden die Organisatoren des zweiten Protestcamps im Volkspark Altona vom Bezirksamt und der Versammlungsbehörde zu einem Kooperationsgespräch für den Freitagvormittag eingeladen. Dass das Bezirksamt mit am Tisch sitzt, halten die Organisatoren für ein gutes Zeichen. »Ich gehe davon aus, dass die Polizei uns das Camp in Altona unter Auflagen genehmigen«, sagte der Anmelder und LINKE-Politiker Robert Jarowoy am Donnerstag. nd

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