Beim Schärfen der Klinge
Velten Schäfer über die neue Meinungsgesetzgebung im Lichte von »Hamburg«
Es war nicht viel mehr als der Vollzug. Doch rufen zwei Gesetze, die nun den Bundesrat passiert haben, zwiespältige Gefühle hervor. Die Bestimmung, nach der legalen, aber als verfassungsfeindlich eingestuften Parteien die Mittel abgegraben werden dürfen, senkt die Schwelle staatlich-juristischen Eingriffs in die organisierte Meinungsbildung. Zugleich bezweckt das »Netzwerkdurchsetzungsgesetz« ein konsequenteres Durchgreifen auf die individuelle Meinungsbildung.
Es ist ärgerlich, wenn die NPD mit Staatsknete hetzt. Und wer kann schon dagegen sein, dass Medienkonzerne, die mit Nutzerbeiträgen Milliarden scheffeln, etwa gegen Politmobbing durch teils erfundene »Nachrichten« vorgehen sollen? Zum Beispiel David Kaye, UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit. Er befürchtet eine Überreaktion, wenn Plattformen mit der Androhung von Ordnungsgeldern zum Löschen fragwürdiger Inhalte angehalten werden. Und jenes Parteiverbot light wurde als Lex NPD beschlossen, könnte aber schnell auch linke Kleinparteien treffen. Für sie wäre besonders die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden ein Problem.
Der demokratische Rechtsstaat müsse auch »wehrhaft« sein, heißt oft die Antwort auf solche Bedenken. Gerade in diesen Tagen, in denen er in Hamburg seine Klinge zeigt, ist deren weitere Schärfung nicht eben beruhigend.
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