Niederlande verabschieden umstrittenes »Abhörgesetz«

Nachrichten kurz und bündig

  • Lesedauer: 4 Min.

Niederlande verabschieden umstrittenes »Abhörgesetz«

Im Kampf gegen Terrorismus hat das niederländische Parlament ein heftig umstrittenes »Abhörgesetz« verabschiedet. Dadurch bekommen Sicherheitsdienste einen weitaus größeren Spielraum bei der Überwachung des Internets und dem Speichern von Daten. Mit großer Mehrheit hatte die Erste Kammer des Parlaments in der Nacht zum Donnerstag in Den Haag dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Nach den neuen Regeln dürfen Sicherheits- und Geheimdienst einen großen Teil des Internetverkehrs über Kabel überwachen und Daten bis zu drei Jahre lang speichern. Dazu gehören Telefongespräche, E-Mails und Berichte auf sozialen Netzwerken. Die Dienste dürfen auch kontrollieren, wer mit wem kommuniziert und welche Webseiten besucht werden. Linke Oppositionsparteien sowie Juristen und Datenschützer übten scharfe Kritik und warnten vor einem Eingriff in Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Mehrere Organisationen, darunter der Journalistenverband, wollen gegen das Gesetz klagen.

Französischer Senat: Kein Verbot von Verwandten-Jobs

Der französische Senat hat gegen ein Verbot der umstrittenen Verwandten-Jobs im französischen Parlament gestimmt. Die Senatoren strichen den Passus aus einem Gesetzentwurf, mit dem die Regierung nach zahlreichen Affären strengere Regeln für die französische Politik setzen will. Das Verbot für Abgeordnete und Senatoren, enge Familienangehörige als parlamentarische Mitarbeiter zu beschäftigen, war ein zentraler Teil des Vorzeigevorhabens von Präsident Emmanuel Macron. Allerdings könnte die Regierung ihn bei der noch ausstehenden Beratung in der Nationalversammlung wieder einfügen. In der ersten Parlamentskammer hat das Macron-Lager im Gegensatz zum Senat eine absolute Mehrheit. Das Thema Verwandtenjobs hatte im Präsidentschaftswahlkampf und ein Minister der Macron-Regierung für große Schlagzeilen gesorgt. Der konservative Kandidat François Fillon war wegen des Verdachts einer Scheinbeschäftigung seiner Frau auf Parlamentskosten schwer unter Druck geraten.

Zuverdienst: Mehr Senioren arbeiten

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten auch im Rentenalter noch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren elf Prozent der Senioren zwischen 65 und 74 Jahren im vergangenen Jahr erwerbstätig. Das waren 942.000 der 8,3 Millionen Menschen in diesem Alter, wie die Behörde am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Vor zehn Jahren war der Anteil der erwerbstätigen Senioren mit fünf Prozent nur halb so hoch. Für rund 37 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 65 und 74 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts. Damit gab es 2016 in Deutschland 346.000 Männer und Frauen, die im Rentenalter überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten. Für die Mehrheit der Senioren war dieses Einkommen ein Zuverdienst, 58 Prozent lebten in erster Linie von ihrer Rente.

Fünf brennende Autos in Hamburg

Nur wenige Tage nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels haben in Hamburg wieder fünf Autos gebrannt. Im Stadtteil Uhlenhorst seien in der Nacht zum Mittwoch in einer Straße drei Fahrzeuge durch Flammen erheblich beschädigt worden, in einer anderen Straße zwei weitere, sagte ein Feuerwehrsprecher am Morgen. Nach Angaben der Polizei wurden vier weitere Autos durch die Hitze beschädigt. Vermutlich handelte es sich um Brandstiftung, sagte der Feuerwehrsprecher. Hinweise auf einen politischen Hintergrund oder einen Tatverdächtigen gab es nach Polizeiangaben zunächst nicht.

Keine Freilassung für Perus Ex-Präsident Fujimori

Die Familie des früheren peruanischen Präsidenten Alberto Fujimori ist vor Gericht mit ihrem Versuch gescheitert, eine Freilassung des inhaftierten Ex-Staatschefs zu erreichen. Das oberste Gericht des südamerikanischen Landes lehnte am Dienstag ein Gesuch auf eine Haftentlassung des 78-Jährigen ab. Die Familie, darunter Fujimoris Tochter Keiko, die im vergangenen Jahr bei der Präsidentenwahl knapp gegen den ehemaligen Wallstreet-Banker Pedro Pablo Kuczynski verlor, kann in Berufung gehen. Allerdings sind die juristischen Möglichkeiten für eine Freilassung des früheren Staatschefs Beobachtern zufolge nun deutlich gesunken. Fujimori, der Peru von 1990 bis 2000 mit harter Hand regierte, verbüßt wegen Korruption und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine 25-jährige Haftstrafe. Ende vergangener Woche war er wegen gesundheitlicher Probleme vorübergehend in ein Krankenhaus eingeliefert worden. nd/Agenturen

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal