Grundstücke sind keine Brötchen

Der Linkspartei-Abgeordnete Frank Kuschel über die Thüringer Grunderwerbssteuer

  • Sebastian Haak
  • Lesedauer: 7 Min.

Herr Kuschel, sehen Sie einen Unterschied zwischen einem Brötchen und einem Grundstück?
Na, vom Wert her schon. Und von der Nachhaltigkeit.

Und mit Blick auf die Steuern?
Da sehe ich, dass es falsch ist, dass beim Kauf eines Grundstücks weniger Steuern anfallen als beim Kauf eines Brötchens. Für ein Grundstück oder beim Kauf eines schon fertigen Hauses auf einem Grundstück zahlen sie in Thüringen derzeit 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer und gar keine Umsatzsteuer. Für ein Brötchen zahlen Sie sieben Prozent Umsatzsteuer. Das ist doch Quatsch!

Warum? Immerhin ist ein Grundstück doch viel nachhaltiger als ein Brötchen. Haben Sie gerade selbst gesagt.
Es macht trotzdem keinen Sinn, Grundstücke und eventuell darauf befindliche Häuser geringer zu besteuern als Brötchen. Denn es gibt in Deutschland nun mal ein abgestuftes Umsatzsteuersystem, bei dem Dinge, die ich zum Leben brauche, mit einem günstigeren Steuersatz bedacht werden als Dinge, die nicht unbedingt überlebensnotwendig sind. Ein Haus ist nicht überlebensnotwendig. Zweitens werden auch andere, nachhaltige und langlebige Güter mit einem Steuersatz von 19 Prozent in der Umsatzsteuer bedacht: Luxusautos zum Beispiel. Oder Gold.

Allerdings kann man in einem Luxusauto ebenso wenig wohnen wie auf einem Goldbarren. Und ruft die Politik die Menschen nicht seit Langem auf, fürs Alter vorzusorgen? Das geht kaum besser als mit Grundstücken und Immobilien. Da macht es doch Sinn, deren Anschaffung steuerlich zu fördern.
Das ist eine politische Entscheidung, das kann man machen. Es löst aber nicht das Problem, dass nahezu 80 Prozent des Kaufs und Verkaufs von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland sich ausschließlich im Feld der Immobilienwirtschaft oder im Gewerbebereich vollziehen - und dem Staat deshalb jedes Jahr viel Geld entgeht, weil solche Geschäfte mit einem sehr niedrigen Satz besteuert werden. Das wird noch dadurch verschärft, dass viele Unternehmen Grundstücke nicht einfach so als Grundstücke veräußern, sondern sie als Anteil am Unternehmen verkaufen. So befreien sie sich ganz legal auch noch komplett von der Grunderwerbssteuer. Das ist bedauerlich. Für Thüringen umso mehr, weil die Grunderwerbssteuer eine reine Landessteuer ist, die auch nicht in den Länderfinanzausgleich miteinfließt, sondern komplett bei uns bliebe.

Was also ist Ihr Vorschlag? Den Steuersatz auf Luxusautos senken? Oder Grundstücke demnächst mit 19 Prozent besteuern - egal, ob man das dann Umsatzsteuer oder Grunderwerbssteuer nennt?
Ich bin dafür, auch den Erwerb von Immobilien ganz normal ins Umsatzsteuersystem zu integrieren, mit 19 Prozent.

Das heißt, wenn ich mir privat ein Grundstück mit fertigem Eigenheim für 250 000 Euro kaufe, zahle ich jetzt darauf 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer - also 16 250 Euro. Und unter einem Finanzminister Kuschel keine Grunderwerbssteuer mehr, dafür aber 19 Prozent Umsatzsteuer - also 47 5000 Euro.
Im Prinzip wäre das so. Aber Sie beschreiben einen nicht typischen Fall. Der typische Fall sieht doch so aus: Jemand kauft ein Grundstück und baut dann ein Haus drauf. Nur beim Grundstück fielen mehr Steuern an, weil Sie für den Hausbau schon heute 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen.

Es läuft aber auf das Gleiche hinaus: Wenn ich ein Grundstück für 50 000 Euro kaufe und dann für 200 000 ein Haus drauf setze, zahle ich nach Ihrem Modell mehr Steuern als bislang.

Das will ich nicht wegdiskutieren.

Ist das nur Ihre Idee oder ist das salonfähig in linken Kreisen?
Dieser Vorschlag findet sich nicht im Steuerkonzept meine Partei wieder. Er ist insofern eine Einzelmeinung. Aber ich finde, dieser Vorschlag ist auch gut geeignet, um darüber zu diskutieren, wann der volle Umsatzsteuersatz zu zahlen ist, wann der ermäßigte und wann eine Umsatzsteuerbefreiung noch Sinn macht. Man ist ja gerade dabei, die letzten Lücken bei der Umsatzsteuer zu schließen und das wird große Folgen haben. Bislang zum Beispiel war es so, dass kommunale Unternehmen hoheitliche Leistungen umsatzsteuerbefreit erbringen konnten. Künftig aber wird nicht mehr beurteilt, ob sie eine hoheitliche Leistung erbringen, sondern ob die Leistung marktfähig ist. Das wird viele Kommunen treffen, zum Beispiel wenn sie Rasen durch einen Eigenbetrieb mähen lassen. Bislang brauchten die Kommunen dafür keine Umsatzsteuer an ihren Eigenbetrieb zu zahlen. Ab 2021 ist das umsatzsteuerpflichtig - die Kommunen werden dafür mehr Geld ausgeben müssen und die Umsatzsteuer fließt an das Finanzamt.

Vielleicht steht die Sache mit den 19 Prozent auf Grundstücke auch deshalb nicht im Steuerkonzept der LINKEN, weil sie unsozial ist? Bei dieser Steuerlast könnten sich immerhin nur noch die wirklich sehr gut Verdienenden ein Eigenheim leisten.
Noch mal: Klar, das ist das eine Zusatzbelastung, das will ich gar nicht bestreiten. Und klar trifft sie den Endverbraucher, der sich die Umsatzsteuer nämlich anders als Unternehmen nicht über die Vorsteuer beim Finanzamt wiederholen kann. Aber im typischen Fall - jemand kauft ein Grundstück und baut ein Haus drauf - sind die Kosten für das Grundstück plus die Steuern doch recht gering im Vergleich zur Gesamtinvestitionssumme.

Trotzdem würde es einen Hausbau oder den Kauf einer Bestandsimmobilie gerade für Geringverdiener empfindlich teurer machen - Menschen, bei denen es bei der Baufinanzierung auf ein paar tausend Euro ankommt. Bei Gutverdienern freilich spielen ein paar zehntausend Euro über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren ein deutlich kleinere Rolle.
Man müsste ohnehin fragen, ob man nicht manche davor schützen müsste, sich Eigentum zu schaffen. Gerade Geringverdiener gehen häufig viel zu große Risiken ein, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Bei der heutigen Kostenstruktur können sie als Durchschnittsverdiener maximal 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnen ausgeben - egal, ob sie zur Miete wohnen oder einen Kredit bedienen. Aber bedauerlicherweise - und wir fördern diesen Unsinn durch steuerliche Anreize wie eben eine niedrige Grunderwerbssteuer - bauen gerade Geringverdiener oft in finanzielle Situationen hinein, in denen sie teilweise mehr als 50 Prozent ihres Einkommens für die Finanzierung ausgeben. Das schränkt andere Bereiche des Lebens extrem stark ein - und führt in manchen Fällen in die Katastrophe.

Also sollen sozial Schwächere immer zur Miete wohnen?
Das habe ich nicht gesagt. Das will ich auch nicht. Aber wenn ich den politischen Willen habe, dass auch solche Menschen Eigentum schaffen können, dann muss ich das anders lösen. Über direkte Zuschüsse zum Beispiel.

Mal jenseits aller Steuergerechtigkeitstheorie. Rot-Rot-Grün hat die Grunderwerbssteuer vor zwei Jahren von damals fünf Prozent auf jetzt 6,5 Prozent erhöht - damals mit der Begründung, der Staat brauche Geld zur Flüchtlingsbetreuung. Inzwischen kommen kaum noch Flüchtlinge nach Thüringen. Sie sind trotzdem dagegen, diese Steuer wieder zu senken. Ist es also doch so, dass die LINKEN das Geld anderer Leute nur allzu gerne ausgeben?
Wir sind als Staat immer nur Treuhänder des Gelds anderer Leute. Egal, ob die LINKE regiert oder die CDU. Der Staat gibt immer das Geld anderer Leute aus. Dass ich der Finanzministerin ...

... Heike Taubert von der SPD
... zustimme, dass es keinen Grund gibt, die Grunderwerbssteuer wieder zu senken, hat wiederum mit Steuergerechtigkeit zu tun. Thüringen ist im Länderfinanzausgleich noch immer ein Nehmerland und auch andere Länder haben eine Grunderwerbssteuer von 6,5 Prozent. Nur Bayern und Sachsen haben noch 3,5 Prozent. Da können wir nicht hingehen und sagen, wir schöpfen die Einnahmepotenziale, die wir als Freistaat haben, nicht voll aus. Und das war ja für uns LINKE auch die Motivation 2011, einem CDU-Antrag zuzustimmen, mit dem die Landesregierung damals die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf fünf Prozent angehoben hat. Da hatten wir übrigens auch Diskussionen über soziale Gerechtigkeit. Ich hatte damals direkt ein Parteiausschlussverfahren am Hals, nachdem ich mich für die Anhebung dieses Steuersatzes ausgesprochen hatte. Angestrengt hatten das damals zwei Hartz-IV-Empfänger aus Erfurt, die eine Streuobstwiese hatten.

Aber Sie sind noch immer da
Ganz offensichtlich.

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