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Anklage: Zschäpe war Mittäterin

Im NSU-Prozess haben die Plädoyers begonnen

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Die Bundesanwaltschaft sieht die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe im NSU-Prozess als Mittäterin überführt. Mit der Beweisaufnahme habe sich die Anklage in objektiver wie in subjektiver Hinsicht in allen Punkten im Wesentlichen bestätigt, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Zschäpe sei »Mittäterin« bei den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und den weiteren Delikten des NSU.

Diemer gab diese Einschätzung zu Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft, das über 22 Stunden an mehreren Prozesstagen gehalten werden soll. Das Motiv für die Terrorserie des NSU sei die »rechtsextreme Ideologie« von Zschäpe sowie ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. »Die Täter, Hoher Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe«, erklärte Diemer. AFP/nd

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